Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen der Hundezentrum Pro Canem GmbH (im Folgenden: Hundebetreuung) und Verbrauchern, die ihren Hund bei der Hundebetreuung in Pflege geben (im Folgenden: Kunde).

 

§ 1 Vertragsinhalt

Bei den zwischen der Hundebetreuung und den Kunden geschlossenen Verträgen handelt es sich um Verträge mit dem Inhalt, den Hund des Kunden in den Räumen der Hundebetreuung während eines vereinbarten Zeitraumes unterzubringen und zu betreuen. Die individuell zu vereinba­rende Art der Unterbringung liegt im Er­messen des Kunden und erfolgt auf sein eigenes Risiko.

Das Bringen und Abholen des Hundes sowie die Verpflegung des Hundes während des Aufenthaltes erfolgt nach Absprache.

§ 2 Vertragsschluss

1. Der Vertrag bedarf der Schriftform.

2. Der Kunde und die Hundebetreuung vereinbaren telefonisch oder persönlich die Einzelheiten der Betreuung des Hundes. Nach­dem die Hundebetreuung die Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen im gewünschten Zeitraum geprüft hat, teilt sie dem Kunden persönlich, telefonisch oder per Email eine Reservierungsbestätigung mit. Dies ist noch kein Vertrag.

3. Vor Unterzeichnung des schriftlichen Vertrages stellt der Kunde den Hund in der Hundebetreuung vor. Es steht im Ermessen der Hundebetreuung, ob sie den Hund für den angefragten Aufenthalt für geeignet hält. Hat sie keine Bedenken, wird im Anschluss der schriftliche Vertrag mit dem mündlich besprochenen Inhalt unterzeichnet.

4. Im Einzelfall oder wenn der Hund bereits bekannt ist, kann die Hundebetreuung auf den Vorstellungstermin ver­zichten. Der Vertrag wird dann nach Erteilung der Reservierungsbestätigung postalisch übersandt. Er ist erst wirksam, wenn der Hundebetreuung ein vom Kunden unterschriebenes Original zugeht.

5. War der Hund bereits einmal in Betreuung bei der Hundebetreuung, können die Parteien auf das Schriftformer­fordernis verzichten. Es gelten dann die im ursprünglichen schriftlichen Vertrag festgelegten Vereinbarungen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich mündlich etwas anderes vereinbaren.

§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten

1. Die aktuellen Preise werden dem Kunden auf Anfrage persönlich, telefonisch oder per Email mitgeteilt.

2. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche MwSt., soweit geschuldet, und sonstige Preisbe­standteile.

3. Die Zahlung der Vergütung erfolgt bei regelmäßiger Betreuung (min. 3 x wöchentlich) monatlich durch Überweisung oder in bar.

4. Die Hundebetreuung wird dem Kunden zu viel ge­zahlte Gebühren unverzüglich (z.B. bei einem Rücktritt nach § 4 oder § 5) zurück erstatten. Hat der Kunde die Vergütung in bar gezahlt, er­folgt die Rücker­stattung nach seiner Wahl durch Überweisung auf ein von ihm benanntes Konto oder in bar durch Übergabe in den Räumen der Hundebetreuung.

§ 4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

1. Der Kunde kann kurzfristig kostenfrei vom Vertrag zurück­treten, sofern ein berechtigter Grund wie Krankheit oder Verletzung des zu betreuenden Hundes vorliegt.

2. Tritt der Kunde ohne einen berechtigten Grund von der vereinbarten Betreuung zurück, hat er eine Bearbeitungs-/Ausfallgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

3. Stornierungen sind schriftlich gegenüber der Hundebetreuung an­zuzeigen. Für die Anzahl der Tage vor Beginn der Betreuungszeit ist der Zugang der Mitteilung bei der Hundebetreuung maßgeblich.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag durch die Hundebetreuung

1. Sollte die Hundebetreuung aus unvorhergesehenen wichtigen Gründen nicht in der Lage sein, die vereinbarte Leistung zu erbringen, kann sie vom Vertrag zurücktreten.

2. Die Hundebetreuung wird den Hundehalter unverzüglich informieren und bei der Suche nach einer Er­satzbetreuung behilflich sein.

3. Im Falle des Rücktritts der Hundebetreuung gemäß § 5 Abs. 1 schuldet der Kunde der Hundebetreuung keine Vergütung.

§ 6 Sonstige Pflichten des Kunden

1. Der Kunde versichert, dass ihm eine bevorstehende Läufigkeit des Hun­des im Betreuungszeitraum sowie Krankheiten / Unverträglichkeiten – auch ein Verdacht hierauf – oder eine übersteigerte Aggressivität / sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes nicht bekannt sind. Hunde mit ansteckenden Krank­heiten oder Parasitenbefall können nicht betreut werden. Sollte der Kunde seinen Hund dennoch in Pension geben und oder ein solcher Umstand während der Betreuungsdauer eintreten, übernimmt die Hundebetreuung für die daraus resultierenden Folgen im In­nenverhältnis keine Haftung. Der Kunde trägt die hierdurch entstehenden Kosten und haftet allein für ggf. bestehen­der Ansprüche Dritter. Eigene Ansprüche des Kunden gegen die Hundebetreuung bestehen nicht.  Das gilt auch für den Fall, dass eine läufige Hündin gedeckt wird.

2. Der Kunde versichert, dass ein wirksamer Impfschutz seines Hundes gegen Tollwut besteht. Folgeschäden aus dem Fehlen vertraglich zugesicherter Impfungen gehen zu Lasten des Kunden.

3. Der Kunde erklärt, dass sein Hund frei von Ungeziefer ist.

4. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Abs. 1 bis 3, ist die Hundebetreuung berechtigt, vom Betreuungsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen bzw. die Verabreichung eines Parasitenschutzmittels auf Kosten des Kunden nachzuholen.

5. Der Kunde ist verpflichtet, der Hundebetreuung seinen Aufenthaltsort sowie eine Telefonnummer oder Email-Ad­resse, unter der er erreichbar ist, bei Abgabe des Hundes mitzuteilen und sie unverzüglich über Änderungen zu informieren. Alternativ benennt der Kunde eine dritte Person, die weisungsbefugt ist.

6. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Hund zum vereinbarten Zeitpunkt wieder abzuholen.

§ 7 Unerwartete Situationen

1. Liegen Umstände gemäß § 6 Abs. 1 vor oder treten während der Betreuung ein oder sind die Voraussetzungen gemäß § 6 Abs. 2 und 3 nicht gegeben, ist die Hundebetreuung berechtigt, den Hund von den anderen Hunden zu trennen und einzeln zu halten. Dies gilt insbesondere für läufige Hündinnen. Die Hundebetreuung behält sich ebenfalls vor, den Hund gesondert unterzubringen, wenn die Situation dies erfordert, um Schä­den von Menschen, Tieren oder Sachen abzuwen­den. Die entste­henden Mehrkosten trägt der Kunde.

2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Hundebetreuung bei Erkrankung oder im Falle eines Un­falles/Verletzung seines Hundes alle aus Sicht der Hundebetreuung notwendigen Bemühungen unternimmt, insbe­sondere einen Tierarzt freier Wahl oder sonstige Dritte beauftragen darf. Die hierbei entstehenden Kosten werden durch den Kunden in voller Höhe bei Abholung erstattet.

3. Treten bei dem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auf oder zeigt der Hund Eingewöhnungs­probleme, die das gewöhnliche Maß übersteigen, wird die Hundebetreuung den Kunden sofort benachrichtigen.

4. Ist es dem Kunden nicht möglich, seinen Hund zum vereinbarten Termin abzugeben bzw. abzuholen, wird er rechtzeitig einen neuen Termin mit der Hundebetreuung vereinbaren. Der Vertrag verlängert sich hinsichtlich der Betreuungsdauer automatisch. Bei voll belegter Pension behält sich die Hundebetreuung vor, den Hund nach eige­nem Ermessen in anderen Räumlichkeiten unterzubringen. Zusätzlich anfallende Kosten trägt der Kunde; sie sind bei Abholung des Hundes durch den Kunden zu zahlen.

§ 8 Allgemeine Haftungsregeln

1. Die Hundebetreuung haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verlet­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsge­setz zugrunde liegen.

2. Sofern die Hundebetreuung auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypi­sche, vorhersehbare Schäden begrenzt.

3. Soweit die Haftung der Hundebetreuung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haf­tung von ge­setzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundebetreuung.

4. Die Haftung der Hundebetreuung für Schäden, die der Hund verursacht, ist ausgeschlossen, wenn der Kunde gegen seine Mitteilungspflichten gemäß  § 6 verstoßen hat und/oder der Schaden auf einen der dort genannten Umstände oder das Fehlen einer dort genannten Voraussetzung zurückzuführen ist.

5. Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzli­chen Haftungsregelungen. Er versichert, dass für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender De­ckungssumme besteht. Die Hundebetreuung weist jedoch darauf hin, dass während der Fremdbetreuung der Versi­cherungsschutz eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann.

6. Für den Ausgleich der gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber Dritten gemäß §§ 823, 834, 840 BGB verein­baren die Parteien die alleinige Haftung des Kunden im Innenverhältnis, es sei denn, der Hundebetreuung fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.

7. Sofern die Hundebetreuung über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese für einen Schaden ein­tritt, ist der Kunde zur Erstattung des Eigenanteils an die Hundebetreuung verpflichtet, wenn er nach den vor­ste­henden Vorschriften für den Schaden einzustehen hätte. Die Hundebetreuung ist nicht verpflichtet, den Schaden durch ihre Haftpflichtversicherung ersetzen zu lassen.

§ 9 Urheberrecht

Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von der Hundebetreuung ausgehändigten Materialien un­terlie­gen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Hundebetreuung behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Mar­ken­schutz) ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Ver­vielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hundebetreuung.

§ 10 Vertragssprache

Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

 

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